ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
A ALLGEMEINES
1. Die Auftragnehmerin führt Lerncoachings und Beratungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin bestätigt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person die Geltung dieser Bedingungen.
2. Die von der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
3. Die Auftraggeberin erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person.
B KONTAKTAUFNAHME
1. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, per Mail oder per Telefon erfolgen. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person schildert dabei seine/ihre aktuelle Situation. Die Auftragnehmerin wird sich sodann vorstellen und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person die verschiedenen Methoden und Möglichkeiten des Coachings aufzeigen.
2. Nach dem ersten Kennenlernen entscheidet der/die Auftraggeber/Auftraggeberin, ob eine Beauftragung erfolgt. Diesfalls wird ein schriftlicher Vertrag mit dem Auftraggeber/Auftraggeberin geschlossen und erfolgt die Vereinbarung eines Termins samt Besprechung hinsichtlich der genauen Vorgehensweise.
C ERSTE SITZUNG, VERLAUF UND ZIELSETZUNGEN
1. In der ersten Sitzung wird die Zielsetzung mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. mit der zu coachenden Person genau formuliert und besprochen. Es werden sinnvolle Strategien erörtert und Aufgabenstellungen der zu coachenden Person zur Erledigung mitgegeben.
D MITWIRKUNGSPFLICHT UND BELASTBARKEIT
1. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation sowie gegenseitigem Vertrauen. Die Auftragnehmerin garantiert keine bestimmten Erfolge und steht lediglich unterstützend dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person zur Seite.
2. Die von der Auftragnehmerin erbrachten Dienstleistungen setzen eine normale physische und psychische Belastbarkeit der zu coachenden Person voraus und sind kein Ersatz für Therapie oder Supervision. Bei Einnahme von Psychopharmaka, bei laufenden psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlungen oder beim Vorhandensein einer lebensbedrohlichen Krankheit ist das Coaching nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Auftragnehmerin möglich.
E BERATUNGSDAUER
1. Die Beratungsdauer ist abhängig von der Zielsetzung und wird einvernehmlich und individuell zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person vereinbart.
F INFORMATIONEN, MATERIALIEN UND HILFSMITTEL
1. Sämtliche Materialien und Informationen, welche beim Coaching zum Einsatz gelangen, stehen im Eigentum der Auftraggeberin und dürfen ausschliesslich im Rahmen dieses Vertrags verwendet werden. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die dem/der Auftraggeber/Auftragnehmerin bzw. der zu coachenden Person überlassenen Materialien. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person.
2. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person ist nicht berechtigt, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, während des Coachings Video- und Audioaufzeichnungen zur Optimierung des Beratungsprozesses durchzuführen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese Aufzeichnungen in Super- und Intervisionen für die Fallbesprechung zuzuziehen.
G HONORAR
1. Die Angebote sind freibleibend, Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in CHF (Schweizer Franken).
2. Eine Beratungsstunde im Umfang von 60 Minuten beläuft sich auf CHF 120,– (ohne MWSt.). Dabei enthalten sind die Vor- und Nachbereitung sowie kurze Telefonate und kurzer E-Mail-Verkehr. Die Dauer dieser Telefonate sowie E-Mails wird mit höchstens 10 Minuten bestimmt.
3. Beratungsgespräche, welche länger als 60 Minuten dauern und Telefonate und E-Mail-Verkehr, die mehr als 10 Minuten Zeit in Anspruch nehmen, werden mit CHF 20,– pro 10 Minuten verrechnet.
4. Hat der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person Anspruch auf Sozialleistungen, so behält sich die Auftragnehmerin vor, ihr Honorar nach Vorlage der diesbezüglichen Bestätigung entsprechend anzupassen.
5. Die Sitzungen werden am Ende des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin per Mail oder per Post zugestellt. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur dann zulässig, wenn die Ansprüche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
H ABSAGE TERMIN BZW. STORNOGEBÜHREN
1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und verpflichten den/die Auftraggeber/Auftraggeberin zur Zahlung. Zeit und Ort des Coachings wird von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Nichterscheinen sowie verspäteter Absage des Termins wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person hiervon schnellstmöglich verständigt.
I ORT DER VERTRAGSLEISTUNGEN
1. Die Auftragnehmerin erbringt die Vertragsleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten auf eigene Kosten. Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen auch in anderen Räumlichkeiten anzubieten und durchzuführen.
J VERSCHWIEGENHEIT
1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. von der zu coachenden Person erlangt hat oder erlangen wird, auch nach Beendigung vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten herauszugeben. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person darf ein Austausch mit Dritten erfolgen. Davon ausgenommen sind Fallbesprechungen während Super- oder Intervisionen.
K HAFTUNG UND VERSICHERUNG
1. Die Auftragnehmerin übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung über Inhalt, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Unterlagen und Dokumentationen sowie für die Anwendung der vermittelten Kenntnisse durch den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person und deren haftungsrechtlichen Folgen.
2. Die Informationen und Ratschläge in den Coaching-Sitzungen sowie in allen anderen Dokumentationen werden durch die Auftragnehmerin sorgfältig erwogen und geprüft. Es handelt sich hierbei um eine reine Dienstleistungstätigkeit, ein Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Eine diesbezügliche Haftung wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. jede zu coachende Person trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und ausserhalb der Coachingsitzungen und kommt für schuldhaft verursachte Schäden uneingeschränkt selbst auf.
4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
5. Für etwaige Versicherungen (etwa Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) hat der/die Auftraggeber/Auftraggeberin selbst Sorge zu tragen, es wird kein Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin gewährt.
L SCHRIFTFORMERFORDERNIS
1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
M SALVATORISCHE KLAUSEL
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweist.
N GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 9470 Buchs. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin unterzieht sich für alle Verfahren dem gleichen Gerichtsstand.
2. Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
O GÜLTIGKEIT
1. Diese Allgemeinen Bestimmungen treten am 22.12.2016 in Kraft.
Buchs, 22.12.2016